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   BFH, 16.04.2002 - X S 12/01   

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https://dejure.org/2002,12179
BFH, 16.04.2002 - X S 12/01 (https://dejure.org/2002,12179)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2002 - X S 12/01 (https://dejure.org/2002,12179)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2002 - X S 12/01 (https://dejure.org/2002,12179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewerbesteuermessbetrag - Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit - Verwaltungsakt - Ernstliche Zweifel - Unbillige Härte - Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.04.2002 - X B 201/01

    Divergenz; Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des GewSt-Messbetrages

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - X S 12/01
    Der Antragsteller hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. Oktober 2001 15 K 614/98 G wegen Gewerbesteuermessbetrag 1992 Beschwerde erhoben (Aktenzeichen X B 201/01).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 16.4.2002 in der Sache X B 201/01 (nicht veröffentlicht) die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 05.09.2001 - XI S 2/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - X S 12/01
    Eine Aussetzung der Vollziehung kommt wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses nicht mehr in Betracht, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht mehr geändert oder aufgehoben werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz. 101, m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2000 - XI S 3/00

    Aussetzung der Vollziehung nach Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - X S 12/01
    Eine Aussetzung der Vollziehung kommt wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses nicht mehr in Betracht, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht mehr geändert oder aufgehoben werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz. 101, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - XI S 3/01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde - Unanfechtbarkeit eines Bescheids - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - X S 12/01
    Eine Aussetzung der Vollziehung kommt wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses nicht mehr in Betracht, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht mehr geändert oder aufgehoben werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67; vom 26. Juli 2000 XI S 3/00, BFH/NV 2001, 181; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 69 Rz. 101, m.w.N.).
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